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Labyrinth der Fischereischeine
 

Durch einen Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung kamen bei einigen Mitgliedern unseres Vereines Fragen auf, welche Möglichkeiten in Sachsen−Anhalt existieren, legal den Angelsport auszuüben.

Als erstes benötigt man eine Erlaubnis der Fischereibehörde, den Fischereischein. Diesen gibt es in drei verschiedenen Varianten, den Jugendfischereischein, der Friedfischfischereischein und der Fischereischein. Einen Sonderfischereischein können Personen erwerben die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind eine Fischerprüfung abzulegen.

Der Jugendfischereischein (ohne Pflichtlehrgang)

Diesen können Kinder von 8 bis 14 Jahre, in Form eines Prüfungsgespräches, ablegen und ist gültig bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres. Der Jugendfischereischein ermöglicht auf Friedfische zu angeln und wird auch in anderen Bundesländern anerkannt.

Der Friedfischfischereischein (ohne Pflichtlehrgang)

Ab dem 14. Lebensjahr kann dieser Erlaubnisschein, in Form eines Prüfungsgespräches, abgelegt werden und ist ein Leben lang gültig. Der Friedfischfischereischein berechtigt Friedfische zu fangen und wird nur in Sachsen−Anhalt anerkannt.

Der Fischereischein (mit Pflichtlehrgang)

Auch dieser kann mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres durch eine schriftliche und mündliche Prüfung abgelegt werden und wird auch in anderen Bundesländern anerkannt.

Hat man erfolgreich seinen Jugend−, Friedfisch− oder Fischereischein bestanden wird dieser in der Fischereibehörde ausgehändigt. Jetzt ist man berechtigt den Angelsport auszuüben. Allerdings benötigt man noch die Berechtigung des Gewässerpächters an dessen See man angeln möchte.
 

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